Beamter des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger

Beamter des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger
Rechtspfleger sind als selbständiges Organ der Rechtspflege bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Ihre Aufgaben unterteilen sich in die der freiwilligen und die der streitigen Gerichtsbarkeit. Im Rahmen der ihnen übertragenen Geschäfte entscheiden Rechtspfleger in eigener Verantwortung und sind hierbei nur dem Gesetz unterworfen. Die sachliche Unabhängigkeit bei der Ausübung der Funktionen unterscheidet Rechtspfleger in ihrer Tätigkeit von den Beamten und Beamtinnen der gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen. Diese Sonderstellung ist im Rechtspflegergesetz bundeseinheitlich geregelt.

Was macht ein Beamter des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger?

Rechtspfleger

  • bearbeiten im Rahmen des Grundbuchrechts Anträge auf Eintragung von Eigentum, auf Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum,
  • sind im Bereich des Registerrechts für Eintragungen und Löschungen im Handelsregister und in sonstigen öffentlichen Registern wie Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister verantwortlich,
  • leiten in Nachlassangelegenheiten z. Bsp. Termine zur Eröffnung der Testamente, erteilen Erbscheine bei gesetzlicher Erbfolge, überwachen die Tätigkeit der Nachlasspfleger und protokollieren Erbausschlagungserklärungen,
  • bearbeiten Bereiche des Familien- und Betreuungsrechts wie familiengerichtliche Genehmigungen bzw. die Verpflichtung und Überwachung eines Vormundes, Betreuers oder Pflegers,
  • führen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Richter das gesamte weitere Verfahren durch, leiten z. Bsp. die Gläubigerversammlung und überwachen die Tätigkeit des Insolvenzverwalters,
  • leiten bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Grundstücken Gerichtstermine in eigener Verantwortung,
  • entscheiden in Zwangsvollstreckungsverfahren z. Bsp. über beantragte Pfändungen von Arbeitseinkommen, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen, Sparguthaben sowie über Vollstreckungsschutzanträge,
  • vollstrecken in Strafverfahren die vom Richter rechtskräftig verhängten Strafen, laden u.a. bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt, überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit oder erlassen gegen säumige Verurteilte auch Haftbefehle,
  • übernehmen interessante Aufgabengebiete in der Justizverwaltung wie Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Aus- und Fortbildung oder Planung und Organisation der Behörde.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Beamten des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger?

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre im Vorbereitungsdienst mit abschließender Laufbahnprüfung für den gehobenen Justizdienst.

Die Ausbildung erfolgt entsprechend der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Anwärter der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes (ThürRAPO). Sie umfasst das Fachstudium an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda (Hessen) und berufspraktische Studienzeiten an verschiedenen Ausbildungsbehörden im Freistaat Thüringen.

Passt der Beruf Beamter des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger zu mir?

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Beamten des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger

  • Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 116 GG
  • sonstige Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach den aktuellen beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz
  • Fähigkeit, komplexe Sachverhalte erfassen und Zusammenhänge verstehen zu können
  • Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
  • hohes Maß an Urteilskraft und Verantwortungsbewusstsein
  • Verschwiegenheit

Wo kann ich als Beamter des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger arbeiten?

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Fachgerichte
  • Staatsanwaltschaften

Aufstiegsmöglichkeiten nach Deiner Ausbildung zum Beamten des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger

Mit dem erfolgreichen Abschluss Deiner Ausbildung zum Beamten des gehobenen Justizdienstes - Rechtspfleger hast Du viele Perspektiven. Du bist nicht nur gefragte Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt, sondern kannst Dich auch durch Weiterbildungen oder ein Studium fachlich und persönlich qualifizieren.

1. Folgende Beförderungsämter sind bei entsprechender Bewährung und Leistung erreichbar:

  • Justizoberinspektor
  • Justizamtmann
  • Justizamtsrat
  • Justizoberamtsrat

2. Studium Rechtswissenschaft, Öffentliches Recht oder Staats- und Verwaltungswissenschaft

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Unser Tipp für Dich:


Falls Du Dir noch nicht ganz sicher bist, nutze die Möglichkeit, ein Praktikum oder einen Ferienjob zu absolvieren. So kannst Du herausfinden, ob der Beruf zu Dir passt!

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*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Die Berufsbezeichnungen beziehen sich jedoch auf Personen jeder Geschlechtsidentität.

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Amtsgerichte, 4 Landgerichte und ein Oberlandesgericht gibt es im Bereich der Thüringer Justiz.
Quelle: Thüringer Oberlandesgericht

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