WICHTIG! Schüler gelten während des Ferienjobs als Arbeitnehmer, wobei das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten ist. Gefährliche Arbeiten oder Arbeiten, die Deine Leistungsfähigkeit überschreiten, sind verboten. Fragen zu Arbeitszeiten, Verdienst, Lohnsteuer, Kranken- und Unfallversicherung klärst Du am besten vor Arbeitsbeginn mit Deinem Ansprechpartner im Unternehmen.