Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Stellenprofil bei Wirtschaftswerbung Schirmer
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen dem Auftraggeber und der Wirtschaftswerbung Schirmer, Brucknerstraße 8, 07318 Saalfeld (nachfolgend „Wirtschaftswerbung Schirmer“ genannt). Sie gelten nicht, soweit individualvertraglich zwischen den Auftragsparteien etwas anderes vereinbart wurde. Bei telefonischen Auftragsabschlüssen wird der Auftraggeber auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; bei schriftlichem Auftragsabschluss werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehungen miteinbezogen.
1.2 Entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Auftragsinhalt, wenn Wirtschaftswerbung Schirmer ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Änderungen oder Ergänzungen sind erst wirksam, nachdem sie vom jeweils anderen Auftragspartner per Fax oder E-Mail bestätigt wurden oder Wirtschaftswerbung Schirmer nach den geänderten oder ergänzten Bedingungen den Auftrag erfüllt.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn Wirtschaftswerbung Schirmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftragspartners die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen Wirtschaftswerbung Schirmer und dem Auftraggeber geschlossen werden, bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Textformerfordernis.
1.5 Sofern der Auftraggeber einen Auftrag auf elektronischem Wege erteilt, wird der Auftragstext von Wirtschaftswerbung Schirmer gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.


2. Auftragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieses Auftrages sind Stellenprofile für das Ausbildungsportal „Perspektiven Finden“.
2.2 Der Auftraggeber kann zwischen den Leistungen BASIC, BASICplus und PREMIUM und eine Laufzeit von 180 oder 365 Tagen wählen. Der Umfang der jeweiligen Pakete ist den Mediadatenblätter in der jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen, die dem Vertrag beigefügt werden und damit dessen wesentlicher Bestandteil sind.


3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wird Wirtschaftswerbung Schirmer das zur Erstellung eines Stellenprofil erforderliche Material (Bilder, Logos, Texte gemäß Auftrag) spätestens 7 Tage nach der Auftragserteilung zur Verfügung stellen. Wirtschaftswerbung Schirmer wird auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Materials das Stellenprofil für den Auftraggeber erstellen.
3.2 Gehen die für die Erstellung des Stellenprofils erforderlichen Materialien nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei Wirtschaftswerbung Schirmer ein, so wird Wirtschaftswerbung Schirmer die Erstellung des Stellenprofils nach eigenem Ermessen unter Verwendung der Online verfügbaren Informationen des Auftraggebers erstellen und gemäß der Beauftragung abrechnen.
3.3 Nach der Veröffentlichung hat der Kunde Beanstandungen direkt Wirtschaftswerbung Schirmer mitzuteilen.
3.4 Falls dem Auftragnehmer aus akquisitorischen und produktionstechnischen bedingten Gründen die Produktion des Objektes nicht zugemutet werden kann, bestehen von Seiten des Auftraggebers keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
3.5 Das Material für das Stellenprofil und andere Werbematerialen werden – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nur auf Anforderung des Auftraggebers auf dessen Kosten zurückgesendet.


4. Verfügbarkeit
4.1 Wirtschaftswerbung Schirmer stellt dem Auftraggeber den für das Stellenprofil notwendigen Speicherplatz auf einem von Wirtschaftswerbung Schirmer betriebenen und an das Internet angeschlossenen Servern zu Verfügung. Die Installation des Stellenprofils erfolgt ausschließlich auf den von Wirtschaftswerbung Schirmer genutzten Servern.
4.2 In der Regel stehen die Internet-Services von Wirtschaftswerbung Schirmer 24 Stunden täglich an 7 Werktagen in der Woche zur Verfügung. Wirtschaftswerbung Schirmer gewährleistet eine Verfügbarkeit der Server von 97% pro Jahr und übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Hiervon ausgenommen sind Störungen, die außerhalb des Einflussbereiches von Wirtschaftswerbung Schirmer liegen (z. B. Höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.). Eine Haftung von Wirtschaftswerbung Schirmer für durch technische Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
4.3 Kleinere Wartungen und Aktualisierungen am Stellenprofil erfolgen im laufenden Betrieb.


5. Vergütung
5.1 Wirtschaftswerbung Schirmer erhält als Entgelt für die Tätigkeiten im Rahmen dieses Auftrages die im Auftragsformular festgelegte Gebühr zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Für in Rechnung gestellte Beträge, die nicht fristgerecht eingehen, wird eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 Euro berechnet.
5.3 Eventuell bei Wirtschaftswerbung Schirmer beauftragte Zusatzleistungen gemäß des Auftragsformulars oder nach späterer Beauftragung werden nach individueller Absprache und einer gesonderten Vereinbarung getrennt in Rechnung gestellt.
5.4 Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
5.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Wirtschaftswerbung Schirmer nach erfolgloser Mahnung berechtigt, das Stellenprofil des Auftraggebers für die Dauer des Verzugs zu sperren. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben davon unberührt.
5.6 Der Versand der Rechnung erfolgt grundsätzlich per Post an die Wirtschaftswerbung Schirmer bekannte Adresse. Ein Versand per E-Mail erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers.


6. Platzierungen
6. 1 Der Auftragnehmer behält sich vor, im Interesse der Gemeinschaft aller Inserenten eine Werbefläche innerhalb des Objektes anderweitig zu platzieren, sofern dies für den optischen Gesamteindruck des Objektes zweckmäßig ist und die Werbefläche dadurch unverändert bleibt.
6.2 Zur Gewährleistung einer besseren Auffindbarkeit für die Kunden, kann Wirtschaftswerbung Schirmer Textpassagen aus Quellen des Auftraggebers (Magazin, Prospekt, Website u.a.) auf dem Portal von Wirtschaftswerbung Schirmer verwenden.


7. Darstellung
Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen von einer vereinbarten Farbkarte (Vier-Farb-Druckverfahren) berechtigen nicht zur Reklamation. Im Übrigen sind farbliche Vereinbarungen und farbliche Sonderwünsche nur dann wirksam, wenn diese auf dem Auftrag aufgeführt sind.


8. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter, Freistellung, Sperre
8.1 Der Auftraggeber garantiert verschuldensunabhängig im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie, dass zum jeweiligen Zeitpunkt die vom Auftraggebern zur Verfügung gestellten Dateien sachmangelfrei sind (insbesondere keine Viren, Trojaner, Würmer, Spy-Ware oder Prozesse, die geeignet sind, von Wirtschaftswerbung Schirmer verwendete Dateien oder Programme zu verändern, zu löschen, zu beschädigen, oder auf diese zuzugreifen, enthalten) und rechtsmangelfrei sind (insbesondere Wirtschaftswerbung Schirmer im Rahmen des vertragsgemäßen Umgangs mit den Inhalten und sonstigen Daten des Auftraggebern keine Rechte Dritter insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Titelrechte und / oder gesetzliche Bestimmungen verletzen).

8.2 Der Auftraggeber garantiert verschuldensunabhängig im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie, dass er keine Produkte und Dienstleistungen anbieten wird, die dem Sinn und Zweck von Wirtschaftswerbung Schirmer widersprechen, insbesondere illegale Software, gestohlene Artikel und Piraterieprodukte, Artikel oder Dienstleistungen, die Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen.


9. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
9.1 Eine Abtretung der Ansprüche ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Wirtschaftswerbung Schirmer gestattet. Mit Ansprüchen gegen Wirtschaftswerbung Schirmer kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.2 Eine Verpfändung ist ausgeschlossen.


10. Auftragsdauer, Kündigung
10.1 Dieser Auftrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
10.2 Die Laufzeit richtet sich nach den Angaben im Auftragsformular.
10.3 Jede Kündigung bedarf der Textform.
10.4 Beide Parteien können den Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind:
- Verstöße gegen einzelne Auftragsbestimmungen, die trotz schriftlicher Abmahnung einer Auftragspartei wiederholt oder nicht unverzüglich abgestellt werden;
- Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit einer Partei;
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betreffend von diesem Auftrag berührter Gegenstände und Rechte, wenn diese nicht binnen 4 Wochen wieder aufgehoben werden.
10.5 Nach Beendigung des Auftrages wird Wirtschaftswerbung Schirmer das Stellenprofil bis auf Widerruf durch den Auftraggeber offline halten. Die Informationen und Daten zum Stellenprofil werden nicht an Dritte weitergegeben.


11. Haftung
11.1 Wirtschaftswerbung Schirmer schließt die Haftung für Pflichtverletzungen aus, nicht jedoch die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und nicht auf sonstige Schäden, sofern sie auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Für Mängel, die bei Abschluss des Auftrages vorhanden sind, haftet Wirtschaftswerbung Schirmer nur, soweit sie diese zu vertreten hat.
11.2 Der Auftraggeber stellt Wirtschaftswerbung Schirmer von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte gegenüber Wirtschaftswerbung Schirmer wegen Verletzung ihrer Rechte durch das Stellenprofil oder wegen deren sonstiger Nutzung geltend machen, frei. Der Auftraggeber trägt dabei die Kosten für eine erforderliche Rechtsverfolgung sowie Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist.


12. Nutzungsrechte
12.1 Wirtschaftswerbung Schirmer gewährt dem Auftraggeber hiermit im Rahmen der Bedingungen dieses Auftrages eine nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit gültige Lizenz zur Nutzung des Stellenprofils ausschließlich für die vom Auftraggeber eigene Geschäftszwecke.
12.2 Der Auftraggeber darf das Stellenprofil und von Wirtschaftswerbung Schirmer erstellten Inhalt nicht
a. in irgendeiner Weise im Wege einer Lizenz oder Unterlizenz verkaufen, weiterveräußern, übertragen, abtreten, vertreiben, oder anderweitig gewerblich verwerten oder Dritten zugänglich machen;
b. modifizieren oder Kopien erstellen;
c. auf einen anderen Server oder drahtlosen oder Internet-basierten Geräten „einrahmen“ oder spiegeln;
d. durch Reverse Engineering zurückentwickeln oder darauf zugreifen mit dem Ziel, ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Service zu entwickeln, ein Produkt unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder grafischen Darstellungen des Stellenprofils zu kopieren.
12.4 Soweit Wirtschaftswerbung Schirmer für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte das Stellenprofil gestaltet, überträgt Wirtschaftswerbung Schirmer dem Auftraggeber ein nicht exklusives Nutzungsrecht an dem erstellten Stellenprofil für die Dauer dieses Auftrages.
12.5 Auf Grund dieses Auftrages eingeräumte Nutzungsrechte enden mit Beendigung dieses Auftrages.


13. Geistiges Eigentum, Urheberrechte
Wirtschaftswerbung Schirmer alleine besitzt alle Rechte und Rechtsansprüche, einschließlich aller zugehörigen geistigen Eigentumsrechte, an dem Stellenprofil (inkl. den Abbildungen, Layouts und sonstigen technischen sowie grafischen Elementen) und an Verbesserungsvorschlägen, Ideen, Anfragen wegen Erweiterungen, Feedbacks, Empfehlungen oder anderen Informationen, die vom Auftraggeber oder Dritten in Verbindung mit diesem Auftrag geliefert werden. Dieser Auftrag begründet keinen Verkauf und überträgt keine Eigentumsrechte an dem oder bezüglich des Stellenprofils oder den geistigen Eigentumsrechten von Wirtschaftswerbung Schirmer an den Auftraggebern. Ohne ausdrückliche Genehmigung von Wirtschaftswerbung Schirmer darf der Auftraggeber die urheberrechtlich geschützten Elemente nicht in Urheberschutz verletzender Weise nutzen, abändern und / oder an Dritte weitergeben.


14. Datenschutz
14.1 Daten, die der Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung erhebt, unterliegen dem Datenschutz und der Auftraggeber beachtet die gesetzlichen Bestimmungen. Alle für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§28 BDSG) mit Hilfe der EDV gespeichert und verarbeitet.
14.2 Wirtschaftswerbung Schirmer versichert, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden und der unbefugte Zugriff auf geschützte Auftraggeberdaten durch entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen verhindert wird. Mitarbeiter, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages Zugriff auf Auftraggeberdaten haben, sind sorgfältig ausgewählt und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz unterwiesen und verpflichtet.
14.4 Wirtschaftswerbung Schirmer kann den Auftraggeber per Instandmessenger, E-Mail oder ähnlichem über aktuelle Neuerungen und Aktionen informieren.


15. Schlussbestimmungen
15.1 Wirtschaftswerbung Schirmer ist berechtigt, bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Auftrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. Darüber hinaus ist Wirtschaftswerbung Schirmer berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag insgesamt oder einzeln, ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft auf mit Wirtschaftswerbung Schirmer konzernverbundene Unternehmen zu übertragen. Wirtschaftswerbung Schirmer wird den Auftraggeber darüber informieren.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Auftragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag ist Saalfeld.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommt. §139 BGB (Teilnichtigkeit) findet keine Anwendung.

Kontakt

  Brucknerstraße 8
       07318 Saalfeld
  0 36 71 - 4 51 30 23
  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 Rechtliches    
Datenschutz    |   Cookie-Einstellungen    |   Impressum    |   AGB