Grundsätzlich hat jeder Mensch mit Behinderung das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auf Erwerbsarbeit (Inklusion). Demzufolge stehen auch Jugendlichen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung prinzipiell alle regulären Ausbildungsmöglichkeiten offen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Anforderungen des Ausbildungsberufes und die Fähigkeiten des Bewerbers grundsätzlich übereinstimmen. Einschränkungen werden ausgeglichen, indem die Ausbildung an die individuellen Möglichkeiten angepasst wird, beispielsweise hinsichtlich Dauer, Umfang und bereitgestellter Hilfsmittel. Man spricht dabei vom sogenannten Nachteilsausgleich, der auch rechtlich verankert ist. Die Berufsausbildung in Teilzeit ist hierfür eine Alternative.
Je nach Schweregrad des körperlichen oder seelischen Handicaps kommt es auch vor, dass die Einschränkungen nicht ausgeglichen werden können. Dann stehen Betroffenen eine Vielzahl von Fachpraktiker-, Werker- oder Helferberufen zur Auswahl, allesamt anerkannte Ausbildungsberufe.
Fachpraktiker/Werker/Helfer-Ausbildung
Sie ist gemäß § 66 BBiG und § 42r HwO gesetzlich geregelt und richtet sich an Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Vollausbildung absolvieren können.
Voraussetzung: Die fehlende Eignung für eine Regelausbildung muss durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt werden.
Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen regulärer Ausbildungsberufe, sind aber speziell auf Lernschwierigkeiten (durch erhöhten Praxisanteil) oder auf körperliche Behinderungen (durch verstärkte theoretische Schwerpunkte) abgestimmt.
Die Ausbildung dauert ein, zwei oder drei Jahre, das Ablegen der Abschlussprüfung erfolgt vor der jeweils zuständigen Kammer.
Eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist möglich.
Die Ausbildung kann in Betrieben und Dienststellen privater und öffentlicher Arbeitgeber und bei Trägern von Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung absolviert werden, was bedeutet, es gibt verschiedene Ausbildungsformen, von der regulären oder begleiteten betrieblichen Ausbildung über die verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) bis zur integrativen oder kooperativen überbetrieblichen Ausbildung. Die zuständige Agentur für Arbeit berät dazu in allen Fragen.
Übersicht der Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung
*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede.
Die Berufsbezeichnungen beziehen sich jedoch auf Personen jeder Geschlechtsidentität.