Justizoberassistenten sorgen in allen Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften für Ruhe, Sicherheit und Ordnung. Außerdem sind sie meist erste Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum. Sie sind damit unverzichtbar für einen reibungslosen Geschäftsgang und prägen das Erscheinungsbild der Justiz entscheidend mit. Die Ausbildung selbst ist sehr umfassend, denn es gibt ein Vielzahl an Themenschwerpunkten, in denen sich Justizoberassistenten auskennen müssen, wie beispielsweise Organisationsrecht, Beamtenrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Zustellungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Registerrecht, Insolvenzrecht, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht sowie Rechtsgrundlagen für den Sitzungs-, Ordnungs-, Vorführ- und Sicherheitsdienst.
Was macht ein Beamter des mittleren Justizwachtmeisterdienstes – Justizoberassistent?
Justizoberassistenten
halten die Sicherheit und Ordnung in den Justizgebäuden aufrecht,
übernehmen den Informations- und Auskunftsdienst im Justizgebäude,
wickeln den Posteingang und Postausgang ab,
befördern Akten innerhalb der Behörde,
platzieren öffentliche Aushänge und Mitteilungen an den dafür vorgesehen Stellen,
bewachen und führen Gefangene zu Terminen und Sitzungen,
vollziehen sitzungspolizeiliche Maßnahmen nach Weisung des Richters in den Verhandlungen,
nehmen Zustellungen von Schriftstücken an Verfahrensbeteiligte vor,
nutzen in allen Tätigkeitsbereichen moderne EDV-Technik,
führen Dienstfahrzeuge.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Beamten des mittleren Justizwachtmeisterdienstes – Justizoberassistent?
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre im Vorbereitungsdienst mit abschließender Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst
Die Ausbildung erfolgt entsprechend der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig Justizwachtmeisterdienst. Sie gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische, aufeinander aufbauende Ausbildungsabschnitte.
Passt der Beruf Beamter des mittleren Justizwachtmeisterdienstes – Justizoberassistent zu mir?
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Beamten des mittleren Justizwachtmeisterdienstes – Justizoberassistent
Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Erfüllung der Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz
Mindestalter von 18 Jahren
Besitz eines Führerscheins der Klasse B
uneingeschränkte gesundheitliche Eignung und ein hohes Maß an körperlicher Fitness
Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
Konfliktfähigkeit, Durchsetzungs- und schnelles Reaktionsvermögen
Wo kann ich als Beamter des mittleren Justizwachtmeisterdienstes – Justizoberassistent arbeiten?
Amtsgerichte
Landgerichte
Oberlandesgerichte
Fachgerichte
Staatsanwaltschaften
Aufstiegsmöglichkeiten nach Deiner Ausbildung zum Beamten des mittleren Justizwachtmeisterdienstes – Justizoberassistent
Mit dem erfolgreichen Abschluss Deiner Ausbildung zum Beamten des mittleren Justizwachtmeisterdienstes – Justizoberassistent hast Du viele Perspektiven. Du bist nicht nur gefragte Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt, sondern kannst Dich auch durch Weiterbildungen oder ein Studium fachlich und persönlich qualifizieren.
Folgende Beförderungsämter sind bei entsprechender Bewährung und Leistung erreichbar:
Justizmeister
Justizobermeister
Justizhauptmeister
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Unser Tipp für Dich:
Falls Du Dir noch nicht ganz sicher bist, nutze die Möglichkeit, ein Praktikum oder einen Ferienjob zu absolvieren. So kannst Du herausfinden, ob der Beruf zu Dir passt!
*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede.
Die Berufsbezeichnungen beziehen sich jedoch auf Personen jeder Geschlechtsidentität.
23 Amtsgerichte, 4 Landgerichte und ein Oberlandesgericht gibt es im Bereich der Thüringer Justiz. Quelle: Thüringer Oberlandesgericht
23 Amtsgerichte, 4 Landgerichte und ein Oberlandesgericht gibt es im Bereich der Thüringer Justiz. Quelle: Thüringer Oberlandesgericht