Berufe in der Justiz

Arbeiten in der Justiz heißt, jeden Tag im Sinne der Gewährung von Recht und Ordnung tätig zu sein. Für Justizangestellte oder Justizbeamte bedeutet das, verantwortungsvolle und interessante Aufgaben zu übernehmen, einen krisensicheren Arbeitsplatz, vielfältige Einsatz- und Karrieremöglichkeiten zu haben sowie finanziell abgesichert zu sein. Neben Berufen wie Richter oder Staatsanwalt, bei denen ein juristisches Hochschulstudium erforderlich ist, gibt es auch „Berufe im Gericht ohne Studium“, wie beispielsweise Justizsekretär, Justizoberassistent oder Rechtspfleger. Für diese Justizberufe absolvieren Interessierte eine Ausbildung im mittleren oder gehobenen Justizdienst, die nach einem Vorbereitungsdienst mit einer Laufbahnprüfung abschließt.

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Ausbildungsberufe in der Justiz

*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Die Berufsbezeichnungen beziehen sich jedoch auf Personen jeder Geschlechtsidentität.

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