Der Ausbildungsvertrag: Was muss im Vertrag stehen?

Lange hast Du dich mit der Frage beschäftigt, wie es nach dem Schulabschluss weitergehen soll.

Jetzt ist die Zeit des Suchens endlich vorbei, denn Du hast deinen Traumberuf und den für Dich passenden Ausbildungsbetrieb gefunden. Die Weichen für Deine berufliche Zukunft sind also gestellt und sicher kannst Du kaum erwarten, dass es losgeht.

Was nun noch fehlt, ist der Ausbildungsvertrag. Er ist das wichtigste Dokument für dein Ausbildungsverhältnis, denn er regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?

  • Name und Anschrift des Auszubildenden und des Unternehmens: Benennung beider Vertragsparteien und Unterzeichner

  • Ausbildungsberuf: Genaue Bezeichnung des nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberufes und Erklärung des Ziels der Ausbildung

  • Inhaltliche und zeitliche Gliederung: Ablauf der Ausbildung mit konkretem Ausbildungsplan bzw. mit den verschiedenen Stationen

  • Beginn und Dauer: Genaues Datum des offiziellen Ausbildungsbeginns sowie die für den Beruf vorgeschriebene Ausbildungsdauer

  • Ausbildungsort: Benennung des Arbeitsortes, an dem ausgebildet wird und eventueller weiterer betrieblicher Ausbildungsstätten

  • Arbeitszeit: Festlegung der Arbeitszeiten unter Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.)

  • Probezeit: Probezeit zwischen einem und vier Monaten – in dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und Einhaltung von Fristen beiderseitig beendet werden

  • Ausbildungsvergütung: Angabe des Brutto-Gehaltes, gegliedert nach den jeweiligen Ausbildungsjahren, sowie Festlegungen zum Zeitpunkt der Zahlungen (Monatsanfang oder Monatsmitte)

  • Dauer des Urlaubs: Anzahl der jährlich zustehenden Urlaubstage – in der Regel mit der Festlegung, diese während der Berufsschulferien zu nehmen

  • Kündigungen: Regelung zu Voraussetzungen und Bedingungen für eine Kündigung des Ausbildungsvertrages

  • Tarifverträge: Hinweis auf branchen- oder berufsbezogene Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis angewendet werden können

Was gehört nicht in den Ausbildungsvertrag?

  • Verpflichtung, nach erfolgreichem Abschluss weiter im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten

  • Kostenweitergabe, z.B. für vorgeschriebene Arbeitskleidung oder Ausbildungsentschädigung für Zusatzkurse

  • Vereinbarung von Vertragsstrafen oder Berufsverbote nach Beendigung der Ausbildung

  • Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?

  • Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich zu Deiner noch eine Unterschrift der Eltern als Erziehungsberechtigte erforderlich.

Was Du sonst noch zum Ausbildungsvertrag wissen solltest...
  • Dein Ausbildungsvertrag wird von Deinem Betrieb bei der zuständigen Berufskammer wie z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) eingereicht, dort geprüft, registriert und bestätigt.

  • Jeder Vertragspartner erhält ein Exemplar des Ausbildungsvertrages für seine Unterlagen.

  • Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

Kontakt

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