Lange hast du dich mit der Frage beschäftigt, wie es nach dem Schulabschluss weitergehen soll. Jetzt ist die Zeit des Suchens endlich vorbei, denn du hast deinen Traumberuf und den für dich passenden Ausbildungsbetrieb gefunden.
Die Weichen für deine berufliche Zukunft sind also gestellt und sicher kannst du kaum erwarten, dass es losgeht. Was nun noch fehlt, ist der Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung erstellt und von den Vertragsparteien unterschrieben werden. Damit wird der Inhalt für beide Seiten verbindlich und das Nichteinhalten von Vereinbarungen kann natürlich auch Konsequenzen haben.
Deshalb ist es besonders wichtig, vor deiner Unterschrift die einzelnen Punkte genau zu lesen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu prüfen.
Was der Ausbildungsvertrag enthalten muss, ist im § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegt. Individuelle Vereinbarungen sind aber auch erlaubt.
