Der Ausbildungsvertrag: Was muss im Vertrag stehen?

Ausbildungsvertrag – Symbolbild

Lange hast du dich mit der Frage beschäftigt, wie es nach dem Schulabschluss weitergehen soll. Jetzt ist die Zeit des Suchens endlich vorbei, denn du hast deinen Traumberuf und den für dich passenden Ausbildungsbetrieb gefunden.

Die Weichen für deine berufliche Zukunft sind also gestellt und sicher kannst du kaum erwarten, dass es losgeht. Was nun noch fehlt, ist der Ausbildungsvertrag.

Wichtig: ER IST DAS WICHTIGSTE DOKUMENT FÜR DEIN AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS, DENN ER REGELT DIE GESETZLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN.

Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung erstellt und von den Vertragsparteien unterschrieben werden. Damit wird der Inhalt für beide Seiten verbindlich und das Nichteinhalten von Vereinbarungen kann natürlich auch Konsequenzen haben.

Deshalb ist es besonders wichtig, vor deiner Unterschrift die einzelnen Punkte genau zu lesen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu prüfen.

Was der Ausbildungsvertrag enthalten muss, ist im § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegt. Individuelle Vereinbarungen sind aber auch erlaubt.

DAS MUSS MINDESTENS IM AUSBILDUNGSVERTRAG STEHEN

Name und Anschrift: des Auszubildenden und des Unternehmens sowie Benennung der Vertragsparteien und Unterzeichner
Ausbildungsberuf: Genaue Bezeichnung des (nach BBiG und HwO anerkannten) Ausbildungsberufs und Ziel der Ausbildung
Inhaltliche und zeitliche Gliederung: Ausbildungsablauf mit Ausbildungsplan bzw. Stationen
Beginn und Dauer: Exaktes Datum des Ausbildungsbeginns und vorgeschriebene Ausbildungsdauer
Ausbildungsort: Arbeitsort sowie ggf. weitere Ausbildungsstätten
Arbeitszeit: Regelung der Arbeitszeiten unter Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Probezeit: Zwischen einem und vier Monaten mit beidseitiger Kündigungsmöglichkeit
Ausbildungsvergütung: Bruttovergütung je Ausbildungsjahr und Zahlungszeitpunkt
Urlaub: Anzahl der Urlaubstage pro Jahr, meist in den Berufsschulferien
Kündigung: Voraussetzungen und Bedingungen zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Tarifverträge: Hinweise auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

DAS GEHÖRT NICHT IN EINEN AUSBILDUNGSVERTRAG

  • Verpflichtung, nach erfolgreichem Abschluss weiter im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten
  • Kostenweitergabe z. B. für vorgeschriebene Arbeitskleidung oder Ausbildungsentschädigung für Zusatzkurse
  • Vereinbarung von Vertragsstrafen oder Berufsverboten nach Beendigung der Ausbildung
  • Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?

Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich zu deiner Unterschrift noch eine Unterschrift der Eltern als Erziehungsberechtigte erforderlich.

WAS DU NOCH WISSEN MUSST

  • Dein Ausbildungsvertrag wird von deinem Betrieb bei der zuständigen Berufskammer (z. B. IHK oder Handwerkskammer) eingereicht, dort geprüft, registriert und bestätigt.
  • Jeder Vertragspartner erhält ein Exemplar des Ausbildungsvertrages für seine Unterlagen.
  • Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
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