Ausbildungs-ABC

Von A wie Ausbildungsvertrag bis Z wie Zeugnis.

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt und Du stehst mehr und mehr auf eigenen Beinen. Mit einer Ausbildung kommen viele Veränderungen auf dich zu. Plötzlich hörst Du Begriffe, wie Berichtsheft oder Einkommenssteuer und fragst Dich, "Was ist das denn eigentlich?". In unserem Azubi-ABC erläutern wir für Dich einige Begriffe rund um das Thema Ausbildung.

A wie AUSBILDUNGSVERTRAG: Ein Ausbildungsverhältnis kommt zustande, indem Auszubildende und Betrieb einen Ausbildungsvertrag abschließen. Darin werden alle grundlegenden Rechte und Pflichten während des Ausbildungsverhältnisses vereinbart.

B wie BERICHTSHEFT (AUSBILDUNGSNACHWEIS): In allen Berufsausbildungen muss ein Berichtsheft geführt werden. Darin wird beschrieben, was man während der Ausbildung gelernt hat. Ein lückenloses Berichtsheft gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

C wie COOL: Cool, auf diesem Portal finde ich viele regionale Ausbildungsangebote! :-)

D wie DUALE AUSBILDUNG: Die Berufsausbildung wird in Deutschland weitgehend im dualen System durchgeführt. Das bedeutet, dass Du die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse einerseits in einem Ausbildungsbetrieb und andererseits in der Berufsschule erwirbst.

E wie EINKOMMENSTEUER: Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

F wie FREIWILLIGES JAHR: Jugendliche bis 27 Jahre können sich freiwillig für soziale, kulturelle oder ökologische Belange einsetzen, nachdem sie die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

G wie GESELLENBRIEF: Wenn man eine Ausbildung im Handwerk durch Bestehen der Gesellenprüfung abschließt, erhält man einen Gesellenbrief.

H wie HANDWERK: Im Handwerk gibt es mehr als 130 Ausbildungsberufe von A wie Augenoptiker*in bis Z wie Zimmerer*in.

I wie INTERNETNUTZUNG AM ARBEITSPLATZ: Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz wird im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

J wie JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ: Dieses Gesetz schützt Auszubildende und Arbeitnehmer unter 18 Jahren vor Arbeit, die sie gefährdet oder für sie ungeeignet ist.

K wie KINDERGELD: Ein Anspruch auf Kindergeld besteht generell bis zur Volljährigkeit, kann jedoch während der Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt werden.

L wie LEHRSTELLENBÖRSE: Auf unserem Ausbildungsportal www.perspektiven-finden.com findest Du deinen Ausbildungsplatz.

Internetnutzung am Arbeitsplatz

M wie MONOBERUFE: Ein Monoberuf weist keine Spezialisierung auf, weder in Schwerpunkten noch in Fachrichtungen. Beispiele: Zahntechniker*in, Augenoptiker*in oder Bankkaufmann*frau.

N wie NEUER AUSBILDUNGSBERUF: Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wurden zum 01.01.2020
zusammengelegt. Der neue Beruf heißt Pflegefachmann*frau.

O wie ONLINE-BEWERBUNG: Die klassische Bewerbung per Post und damit das Erstellen einer Bewerbungsmappe ist längst nicht „außer Mode“ gekommen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bevorzugen diese Variante. Größere Unternehmen verlangen jedoch zunehmend die Online-Bewerbung.

P wie PRAKTIKUM: Ein Praktikum bietet eine gute Möglichkeit, sich über Unternehmen, Ausbildungsberufe und deren Anforderungen zu informieren.

Q wie QUALIFIZIERUNG: Mit einer Qualifizierung kannst du deine Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern oder an neue technische Entwicklungen anpassen.

R wie RENTENVERSICHERUNG: Mit der Anmeldung deiner Beschäftigung bei der Krankenkasse erfolgt die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung.

S wie SOFT SKILLS: Soft Skills kommt aus dem Englischen und bedeutet in der Übersetzung „weiche Fähigkeiten“. Gemeint sind damit die sozialen Kompetenzen von Bewerbern, ihr Charakter und ihre Verhaltensweisen, die Persönlichkeit, Reife und Potenzial ausmachen.

T wie TEILZEITBERUFSAUSBILDUNG: Auf Antrag kann deine wöchentliche bzw. tägliche Ausbildungszeit verkürzt werden. Dafür muss allerdings ein wichtiger Grund bestehen wie zum Beispiel ein eigenes Kind oder die Betreuung Angehöriger.

Junges Team
Urlaubsanspruch Ausbildung

U wie URLAUB: Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Dauer des Urlaubs muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden und richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden: 15-jährigen Azubis stehen mindestens 30 Werktage (WT) Urlaub zu, 16-jährigen mindestens 27 WT, 17-jährigen mindestens 25 WT und volljährigen Azubis mindestens 24 WT.

V wie VERSICHERUNGEN: Da als Azubi das Geld meistens knapp ist, sollte man genau überlegen: Welche Versicherungen sind wirklich nötig?

W wie WOHNUNG: Als Auszubildende*r oder Student*in hast du finanziell nicht viel Luft. Eine eigene Wohnung zu bezahlen wird aus diesem Grund nicht so einfach. Eine günstigere Option könnte da ein Wohnheim oder eine Wohngemeinschaft (WG) sein.

X wie XING: Xing ist ein soziales Netzwerk für berufliche Kontakte.

Y wie YEAH: Yeah, ich habe einen Ausbildungsplatz in meiner Region.

Z wie ZEUGNIS: Nach der Abschlussprüfung bekommst Du ein Zeugnis von Betrieb und Berufsschule. Außerdem hast Du immer Anspruch auf ein Zeugnis, wenn Du die Firma verlässt (Arbeitszeugnis).

*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf teilweise die männliche Form der Anrede. Die Berufsbezeichnungen beziehen sich jedoch auf Personen jeder Geschlechtsidentität.

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